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USA: Hintertür für Sicherheitsbehörden bei Verschlüsselung

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Bei einer Anhörung vor dem US-Senat fordern die Vertreter der nationalen Sicherheitsbehörden eine Hintertür für Verschlüsselungstechniken. Es müsse den entsprechenden Behörden möglich sein, im Notfall auch trotz Verschlüsselung auf die Kommunikation und Daten der Betroffenen zuzugreifen. Dies wird mit dem Bedürfnis nach Sicherheit und einer effektiven Strafverfolgung begründet.

Gute Verschlüsselung = digitale Selbstverteidigung

Spätestens seit den Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden ist klar, dass die weltweite ansatzlose Massenüberwachung von Regierungen und Bevölkerung Realität ist. Und täglich werden weitere Informationen über das Ausmaß der globalen Überwachung bekannt. Eine Antwort der Politik ist in Deutschland bisher ausgeblieben, der Generalbundesanwalt ermittelt wegen Mangel an Beweisen in der NSA Affäre bisher noch nicht.

Für alle Betroffenen bleibt daher oft nur eine Möglichkeit: Die digitale Selbstverteidigung! Diese erreicht man z.B. durch Verschlüsselung bzw. Kryptographie (allgm. Informationssicherheit). Dabei wird vom Sender der sog. „Klartext“ in einen „Geheimtext“ umgewandelt – die Verschlüsselung. Vom Empfänger wieder dieser Text wieder zurückgewandelt, also entschlüsselt. Je nach Verschlüsselungstechnik soll dabei die Vertraulichkeit, Integrität, Authentizität und Verbindlichkeit im Hinblick auf die Nachricht gewährleistet werden.

Verschlüsselung: ja, aber mit Ausnahmen

Immer mehr Anbieter von Hardware- und Softwareprodukten bieten auch ihren Privatkunden Verschlüsselungstechniken an. Es können dabei oft vom Unternehmen selbst keine Daten mehr ausgelesen werden, sofern der Schlüssel – wie oft – allein beim Kunden liegt. Auch Dritte wie z.B. Behörden haben dann keine Zugriffsmöglichkeit, sie können den Anbieter daher auch nicht gerichtlich zur Preisgabe zwingen. Genau hier setzt aber die Forderung der amerikanischen Verfolgungsbehörden an. Sofern keine Hintertür im Produkt eingebaut ist und auch keine „Zweitschlüssel“ hinterlegt werden, müsste den Behörden von Seiten der Anbieter „freiwillig“ eine Zugriffsmöglichkeit zu Verfügung gestellt werden. Jedenfalls bei gerichtlicher Anordnung durch einen Richter.

Sally Quillian Yates, Generalstaatsanwalt und James B. Comey, Direktor des F.B.I dazu:

„One of the bedrock principles upon which we rely to guide us is the principle of judicial authorization: that if an independent judge finds reason to believe that certain private communications contain evidence of a crime, then the government can conduct a limited search for that evidence. For example, by having a neutral arbiter—the judge—evaluate whether the government’s evidence satisfies the appropriate standard, we have been able to protect the public and safeguard citizens’ Constitutional rights.“

Auch deutsche Nutzer betroffen

Auch für deutsche Bürger könnten sich die aktuellen Bestrebungen seitens der amerikanischen Behörden zur Aushöhlung der Verschlüsselungstechniken negativ auswirken. Denn stammen die meisten Hardware- und Softwareprodukte, die von deutschen Staatsangehörigen genutzt werden immer noch von U.S. amerikanischen Unternehmen. Sollten also die jeweiligen amerikanischen Anbieter quasi dazu gezwungen werden eine Möglichkeit zu schaffen, die angebotene Verschlüsselung zu umgehen, so wären auch deutsche Nutzer von dieser Hintertür betroffen.

Die Frage bleibt, was eine solche Verschlüsselung dann noch wert ist.

 


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